SpoFöG
Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (SpoFöG)
- Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziele der Spitzensportförderung des Bundes
- § 2 Ziele der Förderung des Sports der Menschen mit geistigen Behinderungen und weiterer Maßnahmen von gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport durch den Bund
- Abschnitt 2
- Förderung des Sports
- § 3 Zuständigkeit; Fördergrundsätze
- § 4 Verbandsförderung
- § 5 Förderung von Athletinnen und Athleten
- § 6 Sportwissenschaftliche Förderung
- § 7 Förderung von Einrichtungen des Stützpunktsystems
- § 8 Förderung von Baumaßnahmen im Spitzensport
- § 9 Förderung von internationalen Sportgroßveranstaltungen
- § 10 Zuständigkeit und Förderung im Bereich der internationalen Sportbeziehungen
- § 11 Weitere Fördermaßnahmen sowie Förderung des Sports der Menschen mit geistigen Behinderungen
- Abschnitt 3
- Spitzensport-Agentur
- § 12 Errichtung der Spitzensport-Agentur
- § 13 Zuständigkeiten und Stiftungszweck der Spitzensport-Agentur
- § 14 Übertragung von Förderbereichen und Aufgaben an die Spitzensport-Agentur
- § 15 Stiftungsvermögen
- § 16 Auflösung der Stiftung
- § 17 Satzung
- § 18 Organe der Stiftung
- § 19 Stiftungsrat
- § 20 Aufgaben und Arbeitsweise des Stiftungsrats
- § 21 Vorstand
- § 22 Aufgaben und Arbeitsweise des Vorstands
- § 23 Sportfachbeirat
- § 24 Aufgaben und Arbeitsweise des Sportfachbeirats
- § 25 Beschäftigte
- § 26 Haushalt
- § 27 Rechtsaufsicht
- Abschnitt 4
- Schlussbestimmungen
- § 28 Evaluation
- § 29 Inkrafttreten